Kooperationsbeschreibung
Die Ganztagesbetreuung der Gemeinde Gärtringen findet in den Räumen der Peter-Rosegger-Schule statt. Auch Schüler unserer Schule nehmen an der Ganztagesbetreuung teil. Daraus ergeben sich Berührungspunkte, die gemeinsam abgeklärt wurden. Erzieherinnen und Lehrpersonal stehen in konstantem Austausch.
- Kooperationsprojekte mit der Schule festschreiben
Im Hinblick auf das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft ist es wichtig, dass alle Gruppen wahrgenommen werden. Die Ganztagesgruppe beteiligt sich in folgender Form:- Beteiligung an Projekten/Schulfesten
- Pflege der Schulumgebung (Pflanzbeete)
- Gestaltung Schaukasten/Stellwand
- Zusammenarbeit mit den Eltern/gemeinsame Elterngespräche
- Erzieherinnen und Lehrpersonal führen nach Bedarf gemeinsame Gespräche mit den Eltern.
- Folgende Punkte der Schulordnung werden von der Ganztagesbetreuung übernommen/modifiziert übernommen:
- Bei Krankheit sollte der Schüler, die Schülerin im eigenen Interesse am ersten Tag entschuldigt werden. In der Nachmittagsbetreuung soll das Kind bis 08:30 Uhr abgemeldet werden, da sonst das Essen für diesen Tag zu bezahlen ist. Bereits kranke Kinder sollen aus Rücksichtnahme auf die Mitschüler, Lehrer und Erzieherinnen zu Hause bleiben.
- Beim Auftreten ansteckender Krankheiten, sowie bei Verdacht auf Läuse- und Nissenbefall, muss umgehend die Schule und die Ganztagesbetreuung benachrichtigt werden. Der Schulbesuch ist dann wieder möglich, wenn ein ärztliches Zeugnis vorgelegt wird.
- Im Schulhaus, auf dem Schulgelände, dem Sportplatz verhalten sich die Schüler rücksichtsvoll. Sie dürfen das Schulgelände ohne Erlaubnis nicht verlassen.
- Schulbücher, andere Arbeitsmaterialien sowie Spiele werden schonend behandelt.
- Während des Schulbetriebs gilt:
- Die Rasenflächen dürfen nur bei trockenem Wetter betreten werden.
- Ins Schulhaus kommen die Schüler langsam und mit sauberen Schuhen.
- Für Ordnung und Sauberkeit am eigenen Platz, im Klassenzimmer, auf den Gängen, den Toiletten und im Schulhof sind alle mitverantwortlich. Abfälle gehören in die Abfallbehälter. Jeder räumt seinen Platz auf.
- Während der Ganztagesbetreuung gilt:
- Die Kinder dürfen nur auf den Schulhof, wenn eine Betreuungsperson dabei ist.
- Ansonsten dürfen die Kinder zum Spielen in den Außenbereich von Kindergarten und Ganztagesgruppe. Dort sollen sie Rücksicht auf die kleineren Kindergartenkinder nehmen.
- Ball spielen auf dem Schulhof ist unter Aufsicht während der Nachmittagsbetreuung erlaubt.
- In den Räumlichkeiten halten sich viele Kinder auf engem Raum auf. Daher müssen alle rücksichtsvoll miteinander umgehen. Lärm stört bei den Hausaufgaben, auch im Flurbereich.